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   EuGH, 01.12.1983 - 18/83   

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https://dejure.org/1983,2824
EuGH, 01.12.1983 - 18/83 (https://dejure.org/1983,2824)
EuGH, Entscheidung vom 01.12.1983 - 18/83 (https://dejure.org/1983,2824)
EuGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1983 - 18/83 (https://dejure.org/1983,2824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Morina / Parlament

    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - VERPFLICHTUNG DER VERWALTUNG , DEN FREI GEWORDENEN DIENSTPOSTEN ZU BESETZEN - KEINE

  • EU-Kommission

    Morina / Parlament

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 4; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 29; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - VERPFLICHTUNG DER VERWALTUNG , DEN FREI GEWORDENEN DIENSTPOSTEN ZU BESETZEN - KEINE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 4051
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.06.1969 - 26/68

    Fux / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.12.1983 - 18/83
    Außerdem sei nach dem Urteil vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68 (Fux/Kommission, Slg. S. 145) den Bestimmungen der Artikel 4 und 29 des Statuts nicht zu entnehmen, daß die Anstellungsbehörde verpflichtet sei, ein einmal eingeleitetes Einstellungsverfahren mit der Besetzung der frei gewordenen.

    9 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68 (Fux/Kommission, Slg. S. 145) entschieden hat, sollen die Bestimmungen des Statuts über die Besetzung einer freien Planstelle dem Bewerber die Gewähr dafür bieten, daß die Anstellungsbehörde nur Ernennungen vornimmt, die den Rechtsvorschriften entsprechen.

  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuGH, 01.12.1983 - 18/83
    Da es nicht möglich sei, den Mangel der fehlenden Begründung während des Verfahrens vor dem Gerichtshof zu heilen (Urteil vom 26.11.1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Europäisches Parlament, Slg. S. 2861), müsse die Entscheidung über die Übertragung der Stelle aufgehoben werden.
  • EuGH, 29.10.1981 - 125/80

    Arning / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.12.1983 - 18/83
    so ist außerdem hervorzuheben, daß die Begründungspflicht im Zusammenhang mit dem insoweit bestehenden Ermessensspielraum der Anstellungsbehörde zu sehen ist, wie der Gerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79 (Kuhner/ Kommission, Slg. S. 1677) und vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80 (Arning/Kommission, Slg. S. 2539) ausgeführt hat.
  • EuGH, 25.11.1976 - 30/76

    Küster / Parlament

    Auszug aus EuGH, 01.12.1983 - 18/83
    Daraus folge, daß der Kläger sich auf kein objektives Recht auf Beförderung berufen könne (Urteil vom 25.11.1976 in der Rechtssache 30/76, Küster/Europäisches Parlament, Slg. S. 1719).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1993 - C-242/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Alessandro Albani und andere. -

    ( 30 ) Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 18/83 (Morina/Parlament, Slg. 1983, 4051, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1983 - 316/82

    Nelly Kohler gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    3 - Vgl. die in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 176/82 (Nebe, Slg. 1983, 2475) zitierte Rechtsprechung sowie die Zusammenfassung dieser Grundsätze in dem Urteil vom 1.12.1983 in der Rechtssache 18/83 (Morina, Slg. 1983, 4051, Randnummer 11 der Entscheidungsgründe).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1986 - 75/85

    V. R. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - Entlassung

    Die Begründung einer beschwerenden Maßnahme muß es dem Betroffenen ermöglichen, die Gründe hierfür zu erkennen und insbesondere die ihm aufgrund seiner dienstrechtlichen Stellung zustehenden Rechte wahrzunehmen; außerdem muß sie den Gerichtshof in die Lage versetzen, die betreffende Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (Urteil vom 1. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36, 37 und 218/81, Seton/Kommission, Slg. 1983, 1789, Randnr. 47 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 18/83, Morina/Parlament, Slg. 1983, 4051, Randnr. 11 der Entscheidungsgründe).
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